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Beschwerdeverfahren

Die Bank orientiert sich an den Grundsätzen einer guten Verwaltung und will mit ihrer Tätigkeit eine positive Wirkung erzielen. Dazu hat sie sich in ihrer Corporate-Responsibility-Politik verpflichtet. Ihr Rechenschaftssystem stellt sicher, dass jeder Interessenträger der EIB[1] ein Recht auf Gehör hat und Beschwerde einlegen kann, wenn er einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen vermutet.

Grundsätze

Die Vorschriften zur Einlegung von Beschwerden wurden nach einer umfassenden Anhörung der Öffentlichkeit überarbeitet, um das Verfahren zu beschleunigen und zu straffen. Drei Dokumente sind maßgeblich:

Die Absichtserklärung zwischen der EIB und dem Europäischen Bürgerbeauftragten aus dem Jahr 2008 ist die Grundlage für das zweistufige Beschwerdeverfahren und stellt sicher, dass die Beteiligten dabei gemeinsame Ziele verfolgen und den internen und externen Teil des Verfahrens einheitlich anwenden.

In dem Dokument Grundsätze, Aufgabenbeschreibung und Verfahrensregeln wird die Rolle der Beschwerdestelle der EIB beschrieben – ihr Status, ihre Befugnisse und ihre Aufgaben, ihr Verhaltenskodex und ihre Beziehung zum Europäischen Bürgerbeauftragten sowie zu den übrigen Dienststellen der EIB. Die Verfahrensregeln enthalten außerdem Hinweise zu den einzelnen Schritten des Beschwerdeverfahrens, etwa zur Zulässigkeit einer Beschwerde, zur Frage, wie und worüber Beschwerde eingelegt werden kann und dazu, wie Beschwerden untersucht werden.

Die Complaints Mechanism Operating Procedures enthalten Vorschriften, um a) die vorhandenen Prozesse zu verbessern und auf eine formellere Basis zu stellen, b) die Beschwerdebearbeitung zu erleichtern und zu straffen und c) die Zusammenarbeit zwischen der EIB und ihren Interessenträgern zu vereinfachen.

Wer kann Beschwerde einlegen?

Alle Einzelpersonen, Organisationen oder Unternehmen, die von den Aktivitäten der EIB berührt werden, können Beschwerde einlegen. Ein Beschwerdeführer muss von der Entscheidung, Maßnahme oder Unterlassung der EIB nicht unmittelbar betroffen sein, und er muss die geltende Vorschrift oder den Grundsatz nicht benennen, gegen die oder den eventuell verstoßen wurde.

Gründe für eine Beschwerde

Gegenstand von Beschwerden können Maßnahmen oder Entscheidungen sein, bei denen sich die EIB-Gruppe möglicherweise falsch, unfair oder unrechtmäßig verhalten hat. Beispiele:

  • Aspekte der Projektvorbereitung,
  • soziale und ökologische Auswirkungen eines Projekts,
  • Maßnahmen zur Einbeziehung von betroffenen Gemeinschaften, Minderheiten und schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen,
  • Projektdurchführung,
  • Zugang zu Informationen,
  • Auftragsvergabeverfahren,
  • Personal- und Beschäftigungsaspekte,
  • Kundenbeziehungen,
  • jeder andere Aspekt der Planung und Durchführung von EIB-Projekten sowie ihre Auswirkungen.

Zwei Stufen

Das Beschwerdeverfahren sieht zwei Stufen vor:

  1. Intern: Zunächst versucht die Abteilung Beschwerdeverfahren, die von den anderen Abteilungen der Bank operationell unabhängig ist, eine Lösung zu finden. Sie berät die EIB zu eventuellen Abhilfemaßnahmen.
  2. Extern: Findet die Beschwerdestelle der EIB keine zufrieden stellende Lösung, kann die Beschwerde dem Europäischen Bürgerbeauftragten, einer vollkommen unabhängigen europäischen Stelle, vorgelegt werden.

Vertraulichkeit

Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt. Verzichtet der Beschwerdeführer auf eine vertrauliche Behandlung, kann die Beschwerde öffentlich behandelt werden. Die entsprechenden Informationen werden dann auf die Website der EIB gestellt.

Ablauf des Beschwerdeverfahrens

Das Beschwerdeverfahren im Einzelnen:

Prüfung der Zulässigkeit/Registrierung
Standard- und erweitertes Verfahren
Vorprüfung
Untersuchung
Mediation
Konsultation
Antwort an die Beschwerdeführer
In welcher Phase des Projektzyklus der EIB sind Beschwerden zulässig?
Überblick Beschwerdeverfahren
Wie kann man Beschwerde einreichen?

Frequently Asked Questions

FAQ zum Beschwerdeverfahren


[1] Soweit nicht abweichend festgelegt, bezeichnet der Begriff Interessenträger Personen und Organisationen, die in irgendeiner Weise von einem Projekt betroffen und am Beschwerdeverfahren beteiligt sind: Beschwerdeführer, betroffene Gemeinschaften, Projektträger, nationale Behörden, betroffene Organisationen der Zivilgesellschaft und die operativen Dienststellen der EIB.



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